• WEG-Verwaltung: Wir vertreten die Eigentümergemeinschaft und führen in ihrem Interesse Aufgaben zur fachmännischen Betreuung des Gemeinschaftseigentums durch.
 
  • Mietverwaltung: Das Team von mele hilft Ihnen beim Finden zuverlässiger Mieter und nimmt Ihnen den gesamten Verwaltungsaufwand ab. Das spart Zeit und schont Ihre Nerven!

Als Interessenvertreter der Eigentümer übernehmen wir ganz nach Ihrem Wunsch nur Teil­leistungen oder aber die komplette Immobilien­verwaltung. Eine entsprechende Übersicht wird zu Beginn der Zusammenarbeit in einem individuellen Verwaltervertrag festgehalten.

  • WEG-Verwaltung: Wir vertreten die Eigentümergemeinschaft und führen in ihrem Interesse Aufgaben zur fachmännischen Betreuung des Gemeinschaftseigentums durch.
  • Mietverwaltung: Das Team von mele hilft Ihnen beim Finden zuverlässiger Mieter und nimmt Ihnen den gesamten Verwaltungsaufwand ab. Das spart Zeit und schont Ihre Nerven!

Als Interessenvertreter der Eigentümer übernehmen wir ganz nach Ihrem Wunsch nur Teil­leistungen oder aber die komplette Immobilien­verwaltung. Eine entsprechende Übersicht wird zu Beginn der Zusammenarbeit in einem individuellen Verwaltervertrag festgehalten.

 Die Aufgaben einer Hausverwaltung

Das Leistungs­spektrum rund um die Immobilien­verwaltung ist sehr umfangreich. Die folgende Liste zeigt einen Ausschnitt von dem, was Sie von einer professionellen Hausverwaltung erwarten können:


  • Betriebliche Hausverwaltung inklusive der Erstellung von Mietverträgen, Kündigungen und der optimalen Betreuung der Mieter
  • Technische Hausverwaltung zur Sicherstellung der Funktionalität aller technischen Anlagen und der Einhaltung der optimalen Wartungszyklen (Rauchwarnmelder, Aufzug, Heizung, Klimaanlagen, Fenster etc.)
  • Management aller Mieter­angelegenheiten (inklusive Mahnwesen)
  • Zuverlässige und transparente Erstellung von Eigentümer­abrechnungen sowie Betriebs­kostena­brechnungen

Mit der richtigen Hausverwaltung an Ihrer Seite sparen Sie viel Zeit und Mühe und damit nachhaltig Verwaltungs­kosten. Ein zuverlässiger Partner sorgt dafür, dass Ihre Immobilie und die technischen Anlagen immer auf dem gesetzlich neusten Stand sind.

Gerne senden wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu, um Ihnen unser umfangreiches Portfolio der betrieblichen und technischen Hausverwaltung vorzustellen.

 Die Aufgaben einer Hausverwaltung

Das Leistungs­spektrum rund um die Immobilien­verwaltung ist sehr umfangreich. Die folgende Liste zeigt einen Ausschnitt von dem, was Sie von einer professionellen Hausverwaltung erwarten können:

  • Betriebliche Hausverwaltung inklusive der Erstellung von Mietverträgen, Kündigungen und der optimalen Betreuung der Mieter
  • Technische Hausverwaltung zur Sicherstellung der Funktionalität aller technischen Anlagen und der Einhaltung der optimalen Wartungszyklen (Rauchwarnmelder, Aufzug, Heizung, Klimaanlagen, Fenster etc.)
  • Management aller Mieter­angelegenheiten (inklusive Mahnwesen)
  • Zuverlässige und transparente Erstellung von Eigentümer­abrechnungen sowie Betriebs­kostena­brechnungen

Mit der richtigen Hausverwaltung an Ihrer Seite sparen Sie viel Zeit und Mühe und damit nachhaltig Verwaltungs­kosten. Ein zuverlässiger Partner sorgt dafür, dass Ihre Immobilie und die technischen Anlagen immer auf dem gesetzlich neusten Stand sind. Gerne senden wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu, um Ihnen unser umfangreiches Portfolio der betrieblichen und technischen Hausverwaltung vorzustellen.

Wer als Hausverwalter arbeiten darf

Die Verwaltung von Immobilien ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe, da täglich mit großen Vermögenswerten gearbeitet wird. Dennoch kann prinzipiell jeder ein Gewerbe als "Hausverwalter" anmelden, da es sich dabei nicht um einen geschützten Begriff handelt. Dies birgt viele Risiken, besonders für Sie als Eigentümer. Eine gesetzliche Änderung im Jahr 2018 hilft, zumindest für etwas Klarheit zu sorgen.

Um als Hausverwalter tätig zu sein, sind folgende Voraus­setzungen notwendig:

  • Nachweis einer Gewerbeerlaubnis nach §34c Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GewO
  • Nachweis eines sauberen Führungszeugnis und einer SCHUFA-Auskunft
  • Verpflichtung zur Information zu berufsspezifischen Qualifikationen und Weiterbildungsmaßnahmen gegenüber dem Auftraggeber nach §11 S. 1 Nr. 3 MaBV
  • Nachweis der nötigen Versicherungen
  • Weiterbildungspflicht (20-stündige Weiterbildung innerhalb von drei Jahren)

Glücklicherweise setzt sich auch der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter dafür ein, dass das Ablegen einer Sachkundeprüfung die Eintrittsbarriere für einen Hausverwalter sein sollte.

So wäre es für Sie als Eigentümer deutlich einfacher professionelle Hausverwalter von unprofessionellen Anbietern zu unterscheiden.

Bei uns arbeiten ausschließlich Experten, die über ein umfang­reiches Fachwissen und entsprechende Qualifikationen verfügen, sich stetig weiterbilden und trans­parent ihre Aufgaben erledigen.

Wir stehen für Rückfragen, zur Aus- und Weiterbildung unserer sachkundigen Mitarbeiter, jederzeit gerne zur Verfügung..

"Gewerbetreibende {...} sind verpflichtet, sich in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von drei Kalenderjahren weiterzubilden..."

§34c Abs. 2a GewO

 Wer als Hausverwalter arbeiten darf

Die Verwaltung von Immobilien ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe, da täglich mit großen Vermögenswerten gearbeitet wird. Dennoch kann prinzipiell jeder ein Gewerbe als "Hausverwalter" anmelden, da es sich dabei nicht um einen geschützten Begriff handelt. Dies birgt viele Risiken, besonders für Sie als Eigentümer. Eine gesetzliche Änderung im Jahr 2018 hilft, zumindest für etwas Klarheit zu sorgen.

Um als Hausverwalter tätig zu sein, sind folgende Voraus­setzungen notwendig:

  • Nachweis einer Gewerbeerlaubnis nach §34c Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GewO
  • Nachweis eines sauberen Führungszeugnis und einer SCHUFA-Auskunft
  • Verpflichtung zur Information zu berufsspezifischen Qualifikationen und Weiterbildungsmaßnahmen gegenüber dem Auftraggeber nach §11 S. 1 Nr. 3 MaBV
  • Nachweis der nötigen Versicherungen
  • Weiterbildungspflicht (20-stündige Weiterbildung innerhalb von drei Jahren)

Glücklicherweise setzt sich auch der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter dafür ein, dass das Ablegen einer Sachkundeprüfung die Eintrittsbarriere für einen Hausverwalter sein sollte. So wäre es für Sie als Eigentümer deutlich einfacher professionelle Hausverwalter von unprofessionellen Anbietern zu unterscheiden. Bei uns arbeiten ausschließlich Experten, die über ein umfang­reiches Fachwissen und entsprechende Qualifikationen verfügen, sich stetig weiterbilden und trans­parent ihre Aufgaben erledigen. Wir stehen für Rückfragen, zur Aus- und Weiterbildung unserer sachkundigen Mitarbeiter, jederzeit gerne zur Verfügung..

"Gewerbetreibende {...} sind verpflichtet, sich in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von drei Kalenderjahren weiterzubilden..."

§34c Abs. 2a GewO

Wann eine Hausverwaltung notwendig wird

Sie wollen gesetzliche Fallstricke umgehen und fragen sich, ob Sie wirklich professionelle Unterstützung bei der Instandhaltung Ihrer Immobilie brauchen? Generell gibt es bei Einzelobjekten keine Pflicht, einen Partner zur Hausverwaltung der eigenen Immobilie heranzuziehen.

Hiervon ausgenommen sind Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften. In dieser Konstellation ist die Bestellung eines Verwalters unumgänglich. Dieser kann jedoch auch aus den eigenen Reihen stammen und selbst Teil der WEG sein.

"Die Bestellung eines Verwalters kann nicht ausgeschlossen werden."

§ 20 Gliederung der Verwaltung (WEG) Absatz 2

Eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung, die fachgerechte Kommunikation mit Versicherungen und das Wissen über aktuelle Gesetzesänderungen sind für Privatpersonen oft überfordernd und bergen viele Gefahren. Um nervenaufreibende Rechtsstreitigkeiten, finanzielle Einbußen und hohe Geldstrafen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen in jedem Fall, eine professionelle Hausverwaltung einzuschalten. Zuverlässige Partner sind stets über gesetzliche Änderungen informiert und reagieren schnell, um aus Problemen Lösungen zu  machen. Sie verfügen über die nötige Expertise und Erfahrung, um Sie umfangreich zu unterstützen und Ihnen eine Menge an Arbeit abzunehmen und Zeit zu schenken.

"Eine Immobilie ist wie ein Unternehmen und so muss sie auch geführt werden. Wenn man hier Fehler macht, führt das zu enormen Verlusten."

mele Immobilien

Wann eine Hausverwaltung notwendig wird

Sie wollen gesetzliche Fallstricke umgehen und fragen sich, ob Sie wirklich professionelle Unterstützung bei der Instandhaltung Ihrer Immobilie brauchen? Generell gibt es bei Einzelobjekten keine Pflicht, einen Partner zur Hausverwaltung der eigenen Immobilie heranzuziehen. Hiervon ausgenommen sind Wohnungseigentümergemeinschaften. In dieser Konstellation ist die Bestellung eines Verwalters unumgänglich. Dieser kann jedoch auch aus den eigenen Reihen stammen und selbst Teil der WEG sein.

"Die Bestellung eines Verwalters kann nicht ausgeschlossen werden."

§ 20 Gliederung der Verwaltung (WEG) Absatz 2

Eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung, die fachgerechte Kommunikation mit Versicherungen und das Wissen über aktuelle Gesetzesänderungen sind für Privatpersonen oft überfordernd und bergen viele Gefahren. Um nervenaufreibende Rechtsstreitigkeiten, finanzielle Einbußen und hohe Geldstrafen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen in jedem Fall, eine professionelle Hausverwaltung einzuschalten. Zuverlässige Partner sind stets über gesetzliche Änderungen informiert und reagieren schnell, um aus Problemen Lösungen zu  machen. Sie verfügen über die nötige Expertise und Erfahrung, um Sie umfangreich zu unterstützen und Ihnen eine Menge an Arbeit abzunehmen und Zeit zu schenken.

"Eine Immobilie ist wie ein Unternehmen und so muss sie auch geführt werden. Wenn man hier Fehler macht, führt das zu enormen Verlusten."

mele Immobilien

 Die gängigsten Fehler bei der Eigenverwaltung einer Immobilie

Prinzipiell kann jede Immobilie auch in Eigenregie verwaltet werden, doch oft kommt es hierbei zu folgenschweren Fehlentscheidungen. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft muss zwar ein Verwalter berufen werden, allerdings kann auch dieser aus der Gemeinschaft stammen.

Seien Sie sich jedoch stets bewusst, dass bereits eine falsch gesetzte Unterschrift oder unzureichend abgeschlossene Verträge zu hohen Geldstrafen führen können. 

Die gängigsten Fehler bei der Eigenverwaltung von Immobilien sind:

  • Unzureichend abgeschlossene Versicherungen
  • Unzulängliche Abrechnungen
  • Falsche Zuordnung von Geldern (Kautionen usw.)
  • Fehlerhafte Verträge

Um diese Fehler zu vermeiden sowie Geld und Zeit zu sparen, empfehlen wir Ihnen die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Hausverwalter.

Dieser ist immer über die aktuelle Gesetzeslage informiert und weiß aus Erfahrung, welche Verträge und Versicherungen abgeschlossen werden müssen, um im Ernstfall auf der sicheren Seite zu sein.

 Die gängigsten Fehler bei der Eigenverwaltung einer Immobilie

Prinzipiell kann jede Immobilie auch in Eigenregie verwaltet werden, doch oft kommt es hierbei zu folgenschweren Fehlentscheidungen. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft muss zwar ein Verwalter berufen werden, allerdings kann auch dieser aus der Gemeinschaft stammen. Seien Sie sich jedoch stets bewusst, dass bereits eine falsch gesetzte Unterschrift oder unzureichend abgeschlossene Verträge zu hohen Geldstrafen führen können. Die gängigsten Fehler bei der Eigenverwaltung von Immobilien sind:

  • Unzureichend abgeschlossene Versicherungen
  • Unzulängliche Abrechnungen
  • Falsche Zuordnung von Geldern (Kautionen usw.)
  • Fehlerhafte Verträge

Um diese Fehler zu vermeiden sowie Geld und Zeit zu sparen, empfehlen wir Ihnen die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Hausverwalter. Dieser ist immer über die aktuelle Gesetzeslage informiert und weiß aus Erfahrung, welche Verträge und Versicherungen abgeschlossen werden müssen, um im Ernstfall auf der sicheren Seite zu sein.

Die richtige Hausverwaltung finden

Sie sind Eigentümer einer Immobilie oder Teil einer WEG und haben sich für die Zusammenarbeit mit einer professionellen Hausverwaltung entschieden? Dann gibt es Einiges zu beachten, denn bei der Wahl einer geeigneten Verwaltung geht es um weit mehr, als jährliche Treffen und monatliche Abrechnungen.

Sie suchen schließlich professionelle Unterstützung bei der Verwaltung Ihrer Vermögenswerte und Altersvorsorge.  

Wir haben eine kleine Checkliste mit Fragen vorbereitet, die Ihnen dabei hilft, eine passende Hausverwaltung zu finden.

  1. Arbeiten hier ausgebildete Mitarbeiter mit entsprechenden Qualifikationen?
  2. Ist das Unternehmen Mitglied in einem der Landesverbände des DDIV?
  3. Gibt es Referenzobjekte und befinden sich diese in einem guten Zustand?
  4. Besteht die räumliche Nähe der Hausverwaltung zum Objekt, um schnell reagieren zu können?

Natürlich gibt es eine Vielzahl weiterer wichtiger Faktoren, doch diese Liste reicht aus, um einen ersten Eindruck über Ihren potenziellen Hausverwalter gewinnen zu können.

Je mehr Fragen Sie mit "Ja" beantworten können, desto besser passt das Unternehmen zu Ihren Bedürfnissen.

Die richtige Hausverwaltung finden

Sie sind Eigentümer einer Immobilie oder Teil einer WEG und haben sich für die Zusammenarbeit mit einer professionellen Hausverwaltung entschieden? Dann gibt es Einiges zu beachten, denn bei der Wahl einer geeigneten Verwaltung geht es um weit mehr, als jährliche Treffen und monatliche Abrechnungen. Sie suchen schließlich professionelle Unterstützung bei der Verwaltung Ihrer Vermögenswerte und Altersvorsorge. Wir haben eine kleine Checkliste mit Fragen vorbereitet, die Ihnen dabei hilft, eine passende Hausverwaltung zu finden. 

  1. Arbeiten hier ausgebildete Mitarbeiter mit entsprechenden Qualifikationen?
  2. Ist das Unternehmen Mitglied in einem der Landesverbände des DDIV?
  3. Gibt es Referenzobjekte und befinden sich diese in einem guten Zustand?
  4. Besteht die räumliche Nähe der Hausverwaltung zum Objekt, um schnell reagieren zu können?

Natürlich gibt es eine Vielzahl weiterer wichtiger Faktoren, doch diese Liste reicht aus, um einen ersten Eindruck über Ihren potenziellen Hausverwalter gewinnen zu können. Je mehr Fragen Sie mit "Ja" beantworten können, desto besser passt das Unternehmen zu Ihren Bedürfnissen.

 Die Vertragslaufzeiten mit einer Hausverwaltung

Manchmal möchte man sich nicht auf die mehrjährige Zusammenarbeit mit einem externen Partner festlegen. Da Hausverwalter sehr viel Verantwortung tragen und einen direkten Einfluss auf Ihre Kapitalanlage haben, spielt die Laufzeit der abgeschlossenen Verträge eine wichtige Rolle.

Generell laufen die Verträge mindestens ein Jahr und verlängern sich automatisch, wenn sie nicht gekündigt werden. Bei Wohnungseigentum darf eine Hausverwaltung allerdings für nicht mehr als fünf Jahre auf einmal bestellt werden. Selbstverständlich können Sie die Hausverwaltung nach Ablauf der fünf Jahre weiter beauftragen.

Letztendlich entscheiden Sie als Kunde, ob Sie vorerst einen einjährigen Vertrag oder aber direkt eine längere Zusammenarbeit vereinbaren möchten.


 Die Vertragslaufzeiten mit einer Hausverwaltung

Manchmal möchte man sich nicht auf die mehrjährige Zusammenarbeit mit einem externen Partner festlegen. Da Hausverwalter sehr viel Verantwortung tragen und einen direkten Einfluss auf Ihre Kapitalanlage haben, spielt die Laufzeit der abgeschlossenen Verträge eine wichtige Rolle. Generell laufen die Verträge mindestens ein Jahr und verlängern sich automatisch, wenn sie nicht gekündigt werden. Bei Wohnungseigentum darf eine Hausverwaltung allerdings für nicht mehr als fünf Jahre auf einmal bestellt werden. Selbstverständlich können Sie die Hausverwaltung nach Ablauf der fünf Jahre weiter beauftragen. Letztendlich entscheiden Sie als Kunde, ob Sie vorerst einen einjährigen Vertrag oder aber direkt eine längere Zusammenarbeit vereinbaren möchten.

 Die Kosten einer Hausverwaltung

"Wer eine umfassende und nachhaltige Verwaltung seines Vermögens erwartet, sollte bei der Wahl des Verwalters nicht den Preis als ausschlaggebendes Kriterium anführen."

(Quelle: VDIV)

Natürlich stellen Sie sich die Frage, was eine professionelle Hausverwaltung kostet. Die Gesamtkosten sind jedoch individuell sehr unterschiedlich, da diese je nach Umfang der Betreuung variieren.

Folgende Faktoren haben einen Einfluss auf die Kosten einer kompetenten Hausverwaltung:

  • Umfang der Leistungsbestandteile
  • Größe und Anzahl Ihrer Objekte
  • Die räumliche Nähe der Hausverwaltung zur Immobilie
  • Die aktuelle Marktlage
  • Der damit verbundene Betreuungsaufwand

Oft vereinbaren Eigentümer und Hausverwalter entweder einen monatlichen Fixbetrag pro Wohneinheit oder berechnen die Kosten als Prozentsatz der Kaltmiete. sagt:

"Im Schnitt liegt die pauschale Grundvergütung für die WEG-Verwaltung je nach Region und Größe der Anlage zwischen 18 Euro und 30 Euro netto pro Einheit und Monat. Für die Verwaltung von Mietshäusern zahlen Eigentümer im Schnitt zwischen 20 Euro und 26 Euro netto pro Einheit und Monat."

(Franziska Bock, DDVI-Sprecherin)

 Die Kosten einer Hausverwaltung

"Wer eine umfassende und nachhaltige Verwaltung seines Vermögens erwartet, sollte bei der Wahl des Verwalters nicht den Preis als ausschlaggebendes Kriterium anführen."

(Quelle: VDIV)

Natürlich stellen Sie sich die Frage, was eine professionelle Hausverwaltung kostet. Die Gesamtkosten sind jedoch individuell sehr unterschiedlich, da diese je nach Umfang der Betreuung variieren. Folgende Faktoren haben einen Einfluss auf die Kosten einer kompetenten Hausverwaltung:

  • Umfang der Leistungsbestandteile
  • Größe und Anzahl Ihrer Objekte
  • Die räumliche Nähe der Hausverwaltung zur Immobilie
  • Die aktuelle Marktlage 
  • Der damit verbundene Betreuungsaufwand 

Oft vereinbaren Eigentümer und Hausverwalter entweder einen monatlichen Fixbetrag pro Wohneinheit oder berechnen die Kosten als Prozentsatz der Kaltmiete. sagt:

"Im Schnitt liegt die pauschale Grundvergütung für die WEG-Verwaltung je nach Region und Größe der Anlage zwischen 18 Euro und 30 Euro netto pro Einheit und Monat. Für die Verwaltung von Mietshäusern zahlen Eigentümer im Schnitt zwischen 20 Euro und 26 Euro netto pro Einheit und Monat."

(Franziska Bock, DDVI-Sprecherin)

 Softwarelösungen zur Hausverwaltung in Eigenregie

Viele Immobilienbesitzer haben die Idee, die Hausverwaltung in Eigenregie durchzuführen. Hierfür gibt es zahlreiche Hausverwaltungs-Software-Lösungen und Online-Programme, die diese Arbeit erleichtern sollen.

Mit der Verwaltung von Häusern und Wohnungen sind jedoch eine Vielzahl von Aufgaben aus den unterschiedlichsten Bereichen verbunden. Ohne fundiertes Fachwissen und langjährige Erfahrung kann Sie die Menge an Aufgaben schnell überfordern. Wohnungseigentümergemeinschaften haben sogar eine gesetzliche Verwalterpflicht: 

Theoretisch kann diese natürlich auch einer der Eigentümer übernehmen. Das WEG-Recht ist jedoch sehr komplex und es kommt oft zu Interessenkonflikten.

Um fehlerhafte Abrechnungen, verärgerte Mieter und kostspielige Fehlentscheidungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen in jedem Fall die Zusammenarbeit mit einer erfahrenen Hausverwaltung. 

"Die Bestellung eines Verwalters kann nicht ausgeschlossen werden."

(§ 20 Wohnungseigentumsgesetz)

 Softwarelösungen zur Hausverwaltung in Eigenregie

Viele Immobilienbesitzer haben die Idee, die Hausverwaltung in Eigenregie durchzuführen. Hierfür gibt es zahlreiche Hausverwaltungs-Software-Lösungen und Online-Programme, die diese Arbeit erleichtern sollen.

Mit der Verwaltung von Häusern und Wohnungen sind jedoch eine Vielzahl von Aufgaben aus den unterschiedlichsten Bereichen verbunden. Ohne fundiertes Fachwissen und langjährige Erfahrung kann Sie die Menge an Aufgaben schnell überfordern. Wohnungseigentümergemeinschaften haben sogar eine gesetzliche Verwalterpflicht: 

Theoretisch kann diese natürlich auch einer der Eigentümer übernehmen. Das WEG-Recht ist jedoch sehr komplex und es kommt oft zu Interessenkonflikten.

Um fehlerhafte Abrechnungen, verärgerte Mieter und kostspielige Fehlentscheidungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen in jedem Fall die Zusammenarbeit mit einer erfahrenen Hausverwaltung. 

"Die Bestellung eines Verwalters kann nicht ausgeschlossen werden."

(§ 20 Wohnungseigentumsgesetz)

 Die Hausverwaltung wechseln oder kündigen

Sie möchten Ihre aktuelle Hausverwaltung kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln? Ein Blick in den Vertrag (Absatz Laufzeit/Kündigung) kann helfen, denn eine Kündigung ist auf zwei verschiedene Wege möglich.

  • Ordentlich (fristgemäß) oder 
  • Unter bestimmten Bedingungen auch außerordentlich (fristlos)

Läuft ein Vertrag aufgrund einer zeitlichen Befristung aus, bedarf es keiner Kündigung. Eine ordentliche Kündigung kann innerhalb der vertraglich fest­gelegten Kündigungsfrist geltend gemacht werden.

Ebenso kann aber auch eine grobe Verletzung der Vertragspflichten zu einer fristlosen Kündigung der Hausverwaltung führen. Der Verstoß muss einen gewissen Schaden für den Eigentümer oder die Gemeinschaft nach sich ziehen.

Eine ungereinigte Treppe ist beispielsweise kein Grund für eine fristlose Kündigung der Hausverwaltung, mangelhaft abgeschlossene Versicherungen, die zu einem finanziellen Schaden führen, jedoch schon.

In der Praxis werden Verträge häufig über ein Jahr abgeschlossen und verlängern sich um ein weiteres Jahr, wenn dieser nicht drei Monate vor Vertragsende gekündigt wird.

Für Wohnungseigentümergemeinschaften ist wichtig zu wissen, dass die Kündigung der Verwaltung nur durch die Abberufung des Verwalters während der Eigentümerversammlung und die zusätzliche Kündigung des Verwaltervertrags durch Mehrheits­beschluss möglich ist. Natürlich kann auch der Verwalter Gebrauch von seinem Kündigungsrecht machen, wenn es gravierenden Unstimmigkeiten in der Zusammenarbeit mit der WEG kommt. Vergessen Sie als WEG nicht, dass Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind sofort einen neuen Verwalter zu bestellen. Aktive Kontrollen gibt es hierzu jedoch nicht.

 Die Hausverwaltung wechseln oder kündigen

Sie möchten Ihre aktuelle Hausverwaltung kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln? Ein Blick in den Vertrag (Absatz Laufzeit/Kündigung) kann helfen, denn eine Kündigung ist auf zwei verschiedene Wege möglich.

  • Ordentlich (fristgemäß) oder 
  • Unter bestimmten Bedingungen auch außerordentlich (fristlos)

Läuft ein Vertrag aufgrund einer zeitlichen Befristung aus, bedarf es keiner Kündigung. Eine ordentliche Kündigung kann innerhalb der vertraglich fest­gelegten Kündigungsfrist geltend gemacht werden. Ebenso kann aber auch eine grobe Verletzung der Vertragspflichten zu einer fristlosen Kündigung der Hausverwaltung führen. Der Verstoß muss einen gewissen Schaden für den Eigentümer oder die Gemeinschaft nach sich ziehen. Eine ungereinigte Treppe ist beispielsweise kein Grund für eine fristlose Kündigung der Hausverwaltung, mangelhaft abgeschlossene Versicherungen, die zu einem finanziellen Schaden führen, jedoch schon.

In der Praxis werden Verträge häufig über ein Jahr abgeschlossen und verlängern sich um ein weiteres Jahr, wenn dieser nicht drei Monate vor Vertragsende gekündigt wird.

Für Wohnungseigentümergemeinschaften ist wichtig zu wissen, dass die Kündigung der Verwaltung nur durch die Abberufung des Verwalters während der Eigentümerversammlung und die zusätzliche Kündigung des Verwaltervertrags durch Mehrheits­beschluss möglich ist. Natürlich kann auch der Verwalter Gebrauch von seinem Kündigungsrecht machen, wenn es gravierenden Unstimmigkeiten in der Zusammenarbeit mit der WEG kommt. Vergessen Sie als WEG nicht, dass Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind sofort einen neuen Verwalter zu bestellen. Aktive Kontrollen gibt es hierzu jedoch nicht.

Juristisch gegen die Hausverwaltung vorgehen

Da die Zusammenarbeit mit einer professionellen Hausverwaltung vertraglich geregelt ist, besteht natürlich auch ein rechtlicher Anspruch des Eigentümers gegenüber des Verwalters. Alle Pflichten Ihres Verwalters muss im Vertragsdokument geregelt sein. Ein Blick in die Unterlagen kann hier für Klarheit sorgen. Erfüllt der Verwalter seine Aufgaben nicht, haben Sie das Recht aufgrund einer Pflichtverletzung Rechtsansprüche gegen ihn zu erheben. Um diese durchzusetzen, bedarf es jedoch häufig rechtlichem Beistand.

Natürlich haben auch Mieter das Recht, gegen Ihre Hausverwaltung, als Vertretung des Eigentümers, vorzugehen. Im ersten Schritt kann häufig schon ein Telefonat zur Klärung des Problems führen. Manchmal passieren Fehler in der Nebenkostenabrechnung unbedacht und können schon durch ein offenes Gespräch behoben werden.

Sollte sich das Problem nicht telefonisch lösen lassen, dann muss schriftlich um eine Überprüfung oder Stellungnahme gebeten werden. Kommt hier keine Reaktion von Verwalterseite, helfen Mieterschutzbünde für wenig Geld.

Steht jedoch eine Klage an, müssen Mieter gegen den Eigentümer und nicht den Verwalter vorgehen.

Der Eigentümer kann dann im nächsten Schritt gegen die Hausverwaltung vorgehen und Schadensersatz einfordern. Da sich jede Hausverwaltung in einem Schreiben bei den Mietern vorstellt, gibt es meist keine Unklarheiten, wann der Verwalter der richtige Ansprechpartner ist. Auch im Mietvertrag wird kommuniziert, durch wen der Eigentümer vertreten wird.

"Die Kosten einer Hausverwaltung gehören übrigens zu den wenigen Ihrer Ausgaben, die für Sie als Eigentümer oder die Gemeinschaft nicht umlagefähig sind und mit den Einnahmen der Nettomieten finanziert werden müssen."

mele Immobilien

 Der Verwaltungsrat der WEG

Wenn Sie Teil einer WEG sind, fällt häufig der Begriff "Verwaltungsbeirat". Diesen zu bestellen, ist keine Pflicht, kann die Zusammenarbeit mit der Verwaltung allerdings enorm erleichtern.

Der Verwaltungsbeirat setzt sich aus mindestens drei Eigentümern aus der Gemeinschaft zusammen. Der Vorsitzende und die Stellvertreter müssen von der WEG gewählt werden. Sie haben keine Weisungsbefugnis und sind ausschließlich in beratender Funktion für die Hausverwaltung tätig.

Sie fungieren sozusagen als Klassensprecher der Gemeinschaft und beraten sich in kleiner Runde mit dem Verwalter, um schneller und einfacherer Lösungen für kleine Probleme zu finden. Als Mittelsmann zwischen Eigentümern und Verwaltung erstellt der Verwaltungsbeirat auch einen jährlichen Bericht.

Besteht eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus weniger als drei Mitgliedern, kann kein Beirat berufen werden.

 Juristisch gegen die Hausverwaltung vorgehen

Da die Zusammenarbeit mit einer professionellen Hausverwaltung vertraglich geregelt ist, besteht natürlich auch ein rechtlicher Anspruch des Eigentümers gegenüber des Verwalters. Alle Pflichten Ihres Verwalters muss im Vertragsdokument geregelt sein. Ein Blick in die Unterlagen kann hier für Klarheit sorgen. Erfüllt der Verwalter seine Aufgaben nicht, haben Sie das Recht aufgrund einer Pflichtverletzung Rechtsansprüche gegen ihn zu erheben. Um diese durchzusetzen, bedarf es jedoch häufig rechtlichem Beistand.

Natürlich haben auch Mieter das Recht, gegen Ihre Hausverwaltung, als Vertretung des Eigentümers, vorzugehen. Im ersten Schritt kann häufig schon ein Telefonat zur Klärung des Problems führen. Manchmal passieren Fehler in der Nebenkostenabrechnung unbedacht und können schon durch ein offenes Gespräch behoben werden. Sollte sich das Problem nicht telefonisch lösen lassen, dann muss schriftlich um eine Überprüfung oder Stellungnahme gebeten werden. Kommt hier keine Reaktion von Verwalterseite, helfen Mieterschutzbünde für wenig Geld.

Steht jedoch eine Klage an, müssen Mieter gegen den Eigentümer und nicht den Verwalter vorgehen. Der Eigentümer kann dann im nächsten Schritt gegen die Hausverwaltung vorgehen und Schadensersatz einfordern. Da sich jede Hausverwaltung in einem Schreiben bei den Mietern vorstellt, gibt es meist keine Unklarheiten, wann der Verwalter der richtige Ansprechpartner ist. Auch im Mietvertrag wird kommuniziert, durch wen der Eigentümer vertreten wird.

"Die Kosten einer Hausverwaltung gehören übrigens zu den wenigen Ihrer Ausgaben, die für Sie als Eigentümer oder die Gemeinschaft nicht umlagefähig sind und mit den Einnahmen der Nettomieten finanziert werden müssen."

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Wenn Sie Teil einer WEG sind, fällt häufig der Begriff "Verwaltungsbeirat". Diesen zu bestellen, ist keine Pflicht, kann die Zusammenarbeit mit der Verwaltung allerdings enorm erleichtern.

Der Verwaltungsbeirat setzt sich aus mindestens drei Eigentümern aus der Gemeinschaft zusammen. Der Vorsitzende und die Stellvertreter müssen von der WEG gewählt werden. Sie haben keine Weisungsbefugnis und sind ausschließlich in beratender Funktion für die Hausverwaltung tätig. Sie fungieren sozusagen als Klassensprecher der Gemeinschaft und beraten sich in kleiner Runde mit dem Verwalter, um schneller und einfacherer Lösungen für kleine Probleme zu finden. Als Mittelsmann zwischen Eigentümern und Verwaltung erstellt der Verwaltungsbeirat auch einen jährlichen Bericht.

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